27. ordentliche Mitgliederversammlung

Herzliche Einladung an alle Mitglieder für Mittwoch, 7. März 2012, 19:00 Uhr

Golfen Sie 2012 zu Top-Konditionen in Franken und Westböhmen

8 Plätze - 30% bis 50% Greenfeenachlass - 29 Euro pauschal

Status Golfanlage

Wintergrüns, 1/2 Greenfee

Wo es Hände braucht, sind Worte unnütz

Damen leisten Schwerstarbeit

Jahrespreis-Wertung 2011, Endstand

13 von 13 Turniere sind gespielt

TOP40 Termine 2012

Terminänderung

TOP40 Ryder Cup

2. Mannschaft zwingt 1. Mannschaft in die Knie

Clubmeisterschaft 2011

9. Titel für Matthias Müller-Trunk, Gabi Zuber seit 2009 ungeschlagen, Udo Rödig geht ins Wasser

Leonard Kummer und Jan Gerka gingen baden

Einstellige Handicaps erreicht

Best Age Matchplay 2011

Jürgen Mäusbacher für Bundesfinale qualifiziert

Wettspielbedingungen

Allgemeine Wettspielbedingungen
des Golfclubs Hof e.V.

(Stand Februar 2011)

 

Allgemeines
Diese Wettspielbedingungen gelten für alle Wettspiele, einschließlich jeder EDS (Extra Day Score) Runde, die vom Golfclub Hof ausgeschrieben und veranstaltet werden. Sie sind Bestandteil aller Einzelausschreibungen, sofern in diesen nichts Abweichendes geregelt ist.

Änderungsvorbehalte
Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Platzregeln zu ändern, die Ausschreibung zu ändern bzw. Startzeiten neu festzulegen. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

Abmeldung von Wettspielen
Angemeldete Spieler die nicht am Wettspiel teilnehmen können, haben sich so früh wie möglich im Sekretariat des Clubs abzumelden. Bei Absagen nach Meldeschluss besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Meldegebühr.
Falls Spieler ohne Abmeldung dem Wettspiel fern bleiben, kann eine Sperre wegen unsportlichem Verhalten ausgesprochen werden.

Abspielzeit
Nach Regel 6-3a der Golfregeln muss der Spieler zu der von der Spielleitung angesetzten Zeit abspielen. Strafe für Verstoß ist die Disqualifikation. Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von 5 Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft, falls keine Umstände vorlagen, die nach Regel 33-7 das Erlassen der Disqualifikation rechtfertigen. Verstreichen auch die gewähren 5 Minuten, so ist der Spieler disqualifiziert.

Beendigung von Wettspielen
Zählspiele gelten mit Abschluss der Siegerehrung und Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler an die Spielleitung oder mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch beide Spieler als beendet.

Caddies
Der Einsatz von Caddies ist grundsätzlich erlaubt. Es dürfen nur Amateure als Caddie eingesetzt werden. Bei reinen Jugendwettspielen sind Caddies nicht erlaubt. Treten Jugendliche in Wettspielen mit Erwachsenen an, sind Eltern als Caddies erlaubt.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation des betroffenen Spielers.

Datenschutz
Gleichzeitig mit dem Eintrag in die Meldeliste willigen die Teilnehmer ein, dass der GC Hof e.V. Startlisten nebst Abschlagzeiten ins Internet einstellt und offizielle Ergebnislisten der Wettspiele im Internet veröffentlicht. Dies gilt auch für Bilder, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Turnier entstehen.

Einreichung der Turnier-Zählkarte
Die Scorekarte ist nach Ende der Runde korrekt ausgefüllt und unterschrieben unverzüglich im Clubsekretariat abzugeben. Mit Abgabe der Scorekarte im Sekretariat und dem Verlassen des Sekretariates gilt die Scorekarte als „abgegeben“. Änderungen sind dann nicht mehr möglich.

Entfernungsmesser
Für alle Wettspiele auf dem Platz darf ein Spieler sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, die sein Spiel beeinflussen können (z.B. Steigung, Windgeschwindigkeit, Temperatur usw.) so verstößt der Spieler gegen Regel 14-3, wofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet ob die zusätzliche Funktion tatsächlich benutzt wurde.

Golfcarts
Ein Spieler und ggf. sein Caddie müssen zu jeder Zeit während einer festgesetzten Runde zu Fuß gehen. Bei körperlicher Behinderung kann die Wettspielleitung einem Spieler die Benutzung eines Golfwagens gestatten. Es besteht Attestpflicht. Ein Spieler, dem die Wettspielleitung die Benutzung eines Golfwagens gestattet hat, darf keine anderen Spieler, Caddies oder Ausrüstung anderer Spieler auf dem Golfwagen transportieren. Ein Anspruch auf ein Cart besteht nur im Rahmen der vorhandenen Cartanzahl.

Meldungen
Die Anmeldung zu einem Wettspiel erfolgt durch Eintragung in die im Clubhaus aushängende Meldeliste oder (bei Sponsor-/Einladungsturniere) auf einem Meldeformular. Die Meldung muss entsprechend der in der Ausschreibung angegebenen Frist eingegangen sein. Ein Spieler ist nur dann Startberechtigt, wenn er zum Zeitpunkt des Meldeschlusses auf der Meldeliste steht.

Gehen mehr Meldungen, als die in der jeweiligen Ausschreibung festgelegte Höchstzahl an Teilnehmern ein, so werden die Bewerber in einer Warteliste geführt und rücken bei Absagen nach. Teilnehmer, welche auf der Warteliste stehen, müssen sich selbst darüber informieren, ob sie ins Teilnehmerfeld aufgerückt sind.

Mobiltelefone
Das Mitführen von auf Empfang geschalteten Mobiltelefonen oder deren Benutzung ist grundsätzlich während eines Wettspiels verboten (Ausnahme: In Notfällen).

Nenngeld
Das Nenngeld muss vor dem Start bei Abholung der Scorekarte entrichtet werden. Spieler, die nicht zum Wettspiel antreten, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit.

Preise
Die Spielleitung entscheidet über die Vergabe von Preisen (siehe individuelle Ausschreibung). Die Preisklassen und die Anzahl der Preise können auch nach Ablauf der Meldefrist festgelegt werden.

Jeder Gewinner hat einen Anspruch auf den ausgeschriebenen Preis in Abhängigkeit eines Mehrfachpreisausschlusses, der in der Regel angewandt wird (ausgenommen Sonderpreise). Kann der Teilnehmer nur einen Preis pro Wettspiel gewinnen, so gilt Brutto vor Netto.

Bei Fernbleiben eines Preisträgers von der Siegerehrung erfolgt eine auf eine Woche befristete Aufbewahrung des Preises im Golfclub. Bei Nichtabholung geht der Preis in Clubeigentum über.

Im Übrigen behält sich die Spielleitung die Weitergabe von Preisen an Nächstplatzierte vor, sofern der Gewinner zur Siegerehrung nicht erscheint.
Bei Sponsorturnieren entscheidet der Sponsor über den Modus für die Preisweitergabe.

Spielaussetzung wegen Gefahr
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7. nicht gerechtfertigt wäre.

Signal für unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr: Langer Signalton. Signal für die Wiederaufnahme des Spiels: Wiederholt zwei kurze Signaltöne.

Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers (Regel 6-8 a. (II).)

Spielbedingungen
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. und den am Wettspieltag gültigen Platzregeln des Golfclub Hof e.V. Jedes Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Strittige Regelfragen entscheidet die Spielleitung endgültig.

Spielleitung
Die Spielleitung wird in der Regel durch Mitglieder des Spielausschusses gebildet. Sie wird spätestens unmittelbar vor Wettspielbeginn namentlich bekannt gegeben.

Sonderpreise
Bei „Nearest-to-the-Pin“ zählt der erste Schlag des Spielers auf dem ausgeschriebenen Loch. Der Ball muss auf dem Grün des ausgeschriebenen Lochs liegen. Die Entfernung zum Lochrand darf gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben.

Bei „Longest Drive“ zählt der erste Schlag des Spielers auf dem ausgeschriebenen Loch. Der Ball muss auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) des ausgeschriebenen Lochs liegen.

Startzeiten
Startzeiten können in der Regel am Tag vor dem Turnier ab 15.00 Uhr erfragt (Tel. 09281-470155) oder im Internet „www.gc-hof.de“ eingesehen werden.

Verfahren bei Ergebnisgleichheit (Stechen)
Bei gleichen Ergebnissen in Zählspielen über 18 Löcher erfolgt ein Stechen unter Zugrundelegung von neun der gespielten Löcher, deren Auswahl nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung (1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9) erfolgt. Bei weiterer Gleichheit zählen die letzten 6 Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14 danach 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.

Ein nach 18 Löchern “All Square“ stehendes Lochwettspiel wird lochweise fortgesetzt, bis eine Partie ein Loch gewinnt. Die Spielfortsetzung beginnt unmittelbar nach Beendigung der festgesetzten Runde am gleichen Loch wie das Wettspiel, die Vorgabenschläge sind verteilt wie in der festgesetzten Runde.

Die Spielleitung behält sich vor, einen anderen, vom Deutschen Golf Verband  empfohlenen, Stechmodus festzusetzen.

Verstoß gegen die Etikette/Unsportliches Verhalten
Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Etikette kann die Spielleitung nach Regel 33-7 den Spieler disqualifizieren.

Verhält sich ein Spieler unsportlich  oder grob unsportlich, so kann der Spielausschuss gegen den Spieler Sanktionen verhängen.

Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z.B. vorsätzliche Regelverstöße, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, vorsätzlicher Verstoß gegen die Etikette sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder der Sportbetrieb bzw. andere Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden.

Vorgaben
Spieler müssen am Tag des Wettspiels die aktuelle Stammvorgabe zur Ermittlung der Spielvorgabe nachweisen. Wird die Stammvorgabe eines rechtzeitig gemeldeten Teilnehmers zwischen Meldeschluss und Spieltermin über die zulässige Höchstvorgabe hinaus heraufgesetzt, so muss sich der Teilnehmer mit der zulässigen Höchstvorgabe begnügen.

Zusammenstellung der Spielergruppen
Die Zusammensetzung der Spielergruppen und die Bestimmung der Zähler erfolgt nur durch die Spielleitung. Die Spielleitung behält sich vor, die Zusammensetzung der Spielergruppen ohne Berücksichtigung der DGV-Stammvorgabe vorzunehmen. Sind die Zähler nicht auf den Scorekarten vermerkt oder durch Ausfall eines Spielers nicht mehr relevant, entscheidet die jeweilige Spielgruppe über die Bestimmung der Zähler.

Startzeitenwünsche können berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb des für den Wettspieltag vorgesehenen Startzeitraumes liegen.

 

Die Spielleitung und der Golfclub Hof e.V. sind nicht verantwortlich für Nachteile, die ein Teilnehmer infolge Unkenntnis von Informationen erleidet.