Golfplätze weiterhin geschlossen

Unverständnis über Regierungsentscheidung

Der Deutsche Golfverband und der Deutsche Tennis Bund appellieren an die Politik, die Wiederaufnahme des Spielbetriebs zuzulassen. Es handele sich jeweils um Sportarten, die auch in Coronazeiten durchführbar seien.


16.4.2020

Sportschau berichtet

Unverständnis und Enttäuschung - Golf- und Tennis-Sport wollen Lockerung

Der Deutsche Tennis Bund (DTB) und der Deutsche Golfverband (DGV) appellieren an die Politik, die Wiederaufnahme des Spielbetriebs für Hobbyathleten zuzulassen. Es handele sich jeweils um Sportarten, die auch in Coronazeiten durchführbar seien.

 

In einem Schreiben an politische Entscheidungsträger von Bund und Ländern bat der DTB um Lockerungen der geltenden Beschränkungen. Der Verband appelliert an die Entscheidungsträger: "Tennis kann, gerade in der jetzigen Jahreszeit, als Individualsport im Freien ausgeübt werden. Eine Kontaminierung durch das Spielgerät ist nicht möglich. Körperkontakt ist nicht Teil der Sportart Tennis."

 

Kein Händeschütteln und pro Verein ein Coronabeauftragter

In seinem Brief betonte der DTB: "Nach wie vor absolut notwendige Infektionsschutzmaßnahmen können umgesetzt werden." Es gehe dem Verband nicht um einen Sonderweg für seinen Sport. DTB-Vizepräsident Dirk Hordorff hatte am vergangenen Wochenende darauf hingewiesen, dass Tennis mit Blick auf die Beschränkungen wegen der Coronavirus-Pandemie prädestiniert als Sportart sei. Der DTB lasse sich deswegen von Virologen beraten.

 

Zu den sieben Punkten, die der Verband in seinem Brief für eine Wiederaufnahme des Tennis-Sports nannte, gehören unter anderem der Verzicht auf das obligatorische Händeschütteln, das Einhalten der Abstandsregeln und die Benennung eines Corona-Beauftragten in jedem Verein.

 

DGV enorm enttäuscht

Der DGV reagierte nach eigenen Angaben mit "Unverständnis und großer Enttäuschung" auf das bis Anfang Mai fortbestehende Verbot des Sportbetriebs auf Sportstätten und fordert eine baldige Öffnung der Golfplätze. "Wenn Zeit zum sorgfältigen Prüfen besteht, wie es jetzt der Fall war, und wenn konkrete inhaltliche Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes, von Landessportbünden, Sportfachverbänden, darunter des Deutschen Golf Verbandes, vorliegen, wie zumindest der Individualsport im Freien mit strengen Schutzregeln wieder zugelassen werden kann, dann fehlt uns das Verständnis", sagte DGV-Präsident Claus M. Kobold.

 

Der DGV wolle nun "mit noch größerer Deutlichkeit" darauf drängen, dass der Golfsport, begleitet von sachgerechten Schutzregelungen, wieder schnellstmöglich zulässig sein müsse.

 

Wie ein Spaziergang im Park

Der Verband schreibt in seiner Mitteilung: "Golf unterscheidet sich, jedenfalls wenn von Freizeitsportlern ausgeübt, nicht vom längst zulässigen Spaziergang in den Parks oder der freien Natur. Golfplätze sind weitläufigen Parkgeländen direkt vergleichbar, und Golfspieler üben ihren Sport zumeist viele Meter voneinander entfernt einzeln aus."

 

Der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, Alfons Hörmann, sagte zu dem Thema: "Wie wertvoll der Sport in unserem Leben ist und wie stark der Verzicht darauf schmerzt, erleben und spüren wir alle von Tag zu Tag deutlicher. Wir wollen uns für eine verantwortungsbewusste Öffnung der Sportanlagen einsetzen, weil unser Land damit zum richtigen und wichtigen Zeitpunkt organisierte Beweglichkeit erfahren kann."

 

DOSB hat ein Angebot vorgelegt

Bereits am Dienstag hatte der DOSB der Bundes- und Landespolitik ein Angebot vorgelegt, wie sich der autonom organisierte Sport eine Übergangsphase nach dem Ende der aktuellen Kontakteinschränkungen vorstellen kann. Gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen werde man weiter an der sportartspezifischen Ausgestaltung arbeiten, erklärte der Dachverband weiter. Um einen an die Situation angepassten Sport- und Trainingsbetrieb in den Vereinen zu ermöglichen, werde man "auf der Grundlage von zehn generellen Leitplanken für das Sporttreiben in Corona-Zeiten mit unseren Spitzenverbänden sportartspezifische Übergangs-Regeln entwickeln".

 

Stand: 16.04.2020, 18:16

DGV tief enttäuscht

„Mit Unverständnis und großer Enttäuschung nehmen wir wahr, dass das Verbot des Sportbetriebs auf Sportstätten jedenfalls bis Anfang Mai fortgeschrieben wurde“, sagt Claus M. Kobold, Präsident des Deutschen Golf Verbandes (DGV) als Reaktion auf die gestrige Verlautbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder.

 

„Unsere Solidarität, als eine der größten olympischen Sportarten in Deutschland und millionenfach ausgeübte Freizeitbeschäftigung zur Unterstützung des überragend wichtigen Gesundheitsschutzes war in den ersten Wochen bedingungslos. Bei Schaffung der ersten Verbotsregelungen ging damals sicher noch Schnelligkeit vor Passgenauigkeit. Jedoch wenn Zeit zum sorgfältigen Prüfen besteht, wie es jetzt der Fall war, und wenn konkrete inhaltliche Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes, von Landessportbünden, Sportfachverbänden, darunter des Deutschen Golf Verbandes, vorliegen, wie zumindest der Individualsport im Freien mit strengen Schutzregeln wieder zugelassen werden kann, dann fehlt uns das Verständnis“, bezieht Kobold eindeutig Position.

 

Mit noch größerer Deutlichkeit wird der DGV weiterhin darauf drängen, dass gerade Golf, begleitet von sachgerechten Schutzregelungen, wieder schnellstmöglich zulässig sein muss. Dabei spielt eine besondere Rolle, dass Sportstätte nicht gleich Sportstätte ist. Golf unterscheidet sich, jedenfalls wenn von Freizeitsportlern ausgeübt, nicht vom längst zulässigen Spaziergang in den Parks oder der freien Natur. Golfplätze sind weitläufigen Parkgeländen direkt vergleichbar und Golfspieler üben ihren Sport zumeist viele Meter voneinander entfernt einzeln aus. Besser noch: Gegenüber dem Parkspaziergang kann eine Golfanlagenleitung sogar die Einhaltung von Kontaktsperr-Beschränkungen und Richtlinien des Verbandes aktiv überprüfen und die Befolgung sicherstellen.

 

„Wir prüfen derzeit alle Maßnahmen, um Golf, vergleichbar den Regelungen verschiedener Nachbarstaaten, wieder zu beleben“, stellt sich der DGV-Präsident vor die dem DGV angeschlossenen Golfanlagen sowie vor die geschätzten 1,8 Millionen Freizeitgolfer in Deutschland

 

 Wiesbaden, 16.4.2020.




Der Golfclub Hof ist Mitglied in diesen Verbänden, Vereinigungen und Allianzen


KONTAKT

Am Golfplatz 1 | 95185 Gattendorf

E-MAIL: mail@gc-hof.de | TEL: +49 (0) 9281 470 155 | WEB: www.gc-hof.de