Zum 1. Januar 2022 wird der Haftpflichtschutz von Golfspielern in Deutschland neu geregelt.

21.12.2021 - Der Deutsche Golf Verband informiert:

Informationen vom DGV zur Neuregelung:

"Grundsätzlich ist es Sache jedes einzelnen Golfspielers zu entscheiden, ob für den Fall, dass beim Golfspiel ein Schaden an Körper, Gesundheit oder Eigentum eines anderen entsteht und hierfür Ersatz zu leisten ist, eine Versicherung abgeschlossen wird.

 

Die „normale“ Privathaftpflicht, die viele Bürger haben, reguliert solche „Golfschäden“ häufig nicht, was jedenfalls im Einzelfall vom Golfspieler selbst geprüft werden sollte.

 

Zur Förderung des Golfspiels hatten wir uns vor vielen Jahren deshalb entschieden, diese oft bestehende Versicherungslücke (gerade bei sog. abirrenden Golfbällen) durch eine Auffanglösung zu schließen, die jetzt ab dem 1. Januar 2022 neu ausgerichtet wird. Zukünftig ist nicht mehr jedes Golfclubmitglied, das auf einer Anlage in Deutschland Golf spielt, automatisch über den DGV haftpflichtversichert. Warum? Die zu regulierenden Schäden der letzten Jahre und die dynamisch steigende, vom DGV zu zahlende Gesamtprämie standen in keinem tragbaren Verhältnis mehr. Nicht einfach ist es, in einem solchen Umfeld einen guten, d. h. wirklich passenden und „robusten“ Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Das war und ist uns aber wichtig. Gemeinsam mit seinem Partner HanseMerkur hat der DGV ab 2022 den neuen Haftpflichtschutz DGV-GolfProtect als ein Angebot entwickelt und dabei den Leistungsumfang sogar verbessert."

 

HINWEIS: Schnupperkurs-Teilnehmer sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind nach wie vor automatisch haftpflichtschutzversichert.


Wichtige Änderungen zur Golfsaison 2022

 

„Risiko Golfsport“: neuer DGV-Haftpflichtschutz für Golfspieler (DGV-GolfProtect) ab 2022. 

Ganz ungefährlich ist der Golfsport nicht. Bei kaum einer anderen Sportart wird ein Ball so sehr beschleunigt wie beim Golf und bei keiner anderen Sportart wird der Ball so weit geschlagen. Unglücklicherweise hin und wieder auch weit aus der geplanten Richtung. Die Folge: Schäden durch „abirrende Golfbälle“, wie das im Versicherungsjargon so schön treffend heißt. Eher selten, dass hier die private „normale“ Haftpflicht eintritt.

 

Bislang gab es für alle Mitglieder bzw. Spielberechtigte auf deutschen Golfplätzen bei solchen und ähnlichen Fällen eine vom Deutschen Golf Verband (DGV) abgeschlossene Golfer-Haftpflichtversicherung, die gezielt und weitgehend für derartige Schäden, mit einer Selbstbeteiligung von jeweils 1.000 Euro, aufkam und damit Versicherungslücken schloss.

 

Diesen Automatismus wird es ab der Saison 2022 so nicht mehr geben. Nachdem sich die jährliche Gesamtschadenssumme und auch die Schadenshäufigkeit in den Jahren sehr stark nach oben entwickelt haben, hat der bisherige Versicherer den Vertrag gekündigt. Nur mit einer unverhältnismäßig höheren Versicherungsprämie, bei gleichzeitig reduzierter Leistung, wäre eine Verlängerung möglich gewesen. Dies war für den DGV nicht darstellbar. Aus diesem Grund gibt es ab der kommenden Saison (mit Jahresbeginn 2022) ein neues Versicherungsmodell für Golfspieler. „Automatisch“ versichert sind dann weiterhin Kinder und Jugendliche bis achtzehn Jahre, Schnuppergolfer und Probemitglieder.

Alle anderen, und das ist für Sie wichtig, haben zukünftig die Möglichkeit, sich (sogar ohne Zahlung eines Geldbetrages!) zu versichern und das mit verbessertem Leistungsumfang (nämlich halbiertem Selbstbehalt).

 

Dafür ist aber ab sofort eine aktive Registrierung beim Versicherungspartner des DGV, der HanseMerkur, und eine damit verbundene Erlaubnis einer persönlichen werblichen Ansprache durch den DGV-Partner verbunden.

 

Wünscht man die werbliche Ansprache nicht, kann man sich alternativ dem neuen DGV-Haftpflichtschutz (DGV-GolfProtect) auch zum vergleichsweise sehr günstigen Preis von 12 Euro pro Jahr anschließen.

 

Alle Einzelheiten zum neuen DGV-Haftpflichtschutz gibt es online unter www.golf.de/Versicherung. Dort ist zum Jahreswechsel 2021/2022 auch der oben angesprochene unmittelbare Versicherungsanschluss (durch Werbeeinwilligung oder Jahresbetrag) mit ganz wenigen Klicks möglich. Informieren Sie sich. Es zahlt sich so oder so aus. 



Der Golfclub Hof ist Mitglied in diesen Verbänden, Vereinigungen und Allianzen


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