Registrierungspflicht gilt für ALLE

Check-in und Registrierung bei uns auch mit LUCA



Alle Besucher sind verpflichtet, beim Betreten der Golfanlage einzuchecken/sich zu registieren

Hinweistafel am Eingang des Golfplatzes
Hinweistafel am Eingang des Golfplatzes

Wir vermeiden dadurch die Vorausbuchung von Startzeiten. Nicht erforderlich für Teilnehmer von Turnieren. Die Registrierung einer Person pro Hausstand ist ausreichend.

 

 

PRÄZISIERUNG DER REGISTRIERUNGSPFLICHT

 

Handlungsanweisung:

  1. Turnierteilnehmer sind über ihre Turnieranmeldung registriert
  2. Mit Anmeldung zu einem Turnier ist nicht gleichzeitig der gesamte Hausstand eines Turnierteilnehmers als Besucher der Golfanlage registriert
  3. Mitglieder müssen sich beim Besuch der Golfanlage registrieren, auch wenn gleichzeitig ein Familienangehöriger bei einem Turnier teilnimmt

Beispiel:

  1. Ein Mitglied A des Golfclubs ist für ein Turnier angemeldet (und damit nach der Registrierungspflicht registriert)
  2. Ein oder mehrere Familienangehörige (B und C) des Mitglieds A besuchen zur Zeit des Golfturniers die Golfanlage
  3. B und C müssen sich eigenständig registrierten. Hier genügt "eine Person des Hausstands" = ein Registrierungsformular ist ausreichend mit den Namen von B und C

Ergebnis:

  1. A ist über die Turnierteilnahme registriert
  2. B und C sind über ein Registrierungsformular registriert nach der Maßgabe "eine Person des Hausstands ist ausreichend"

Golfanlage und Golfclub Hof haben die konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei der Nutzung der Golfanlage zu gewährleisten.

Hierzu gehört auch die Gewährleistung einer Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID- 19-Falles. Diese ist durch eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes sicherzustellen.

 

Mitglieder sind verpflichtet, sich beim Betreten der Golfanlage zu registrieren.

 

Dies erfolgt durch das Ausfüllen eines Formblattes, welches dann in den Greenfee-Briefkasten geworfen wird.

Auszufüllen sind:

  • Name(n) ggf. aller Familienmitglieder
  • Tag
  • Zeit
  • Dauer der beabsichtigten Anwesenheit

alle weiteren Daten liegen uns von den Mitgliedern vor. Die Registrierung einer Person pro Hausstand ist ausreichend.

 

Die Registrierung findet zwischen Clubhaus und Caddiehalle statt.

 

Es erfolgt an verschiedenen Stellen der Golfanlage ein Hinweis zur Registrierungpflicht.

 

Hinweis gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 über die Datenverarbeitung:

Eine Übermittelung dieser Informationen wird ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation wird so verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten werden nach Ablauf eines Monats vernichtet. 




Der Golfclub Hof ist Mitglied in diesen Verbänden, Vereinigungen und Allianzen


KONTAKT

Am Golfplatz 1 | 95185 Gattendorf

E-MAIL: mail@gc-hof.de | TEL: +49 (0) 9281 470 155 | WEB: www.gc-hof.de