Wir vermeiden dadurch die Vorausbuchung von Startzeiten. Nicht erforderlich für Teilnehmer von Turnieren. Die Registrierung einer Person pro Hausstand ist ausreichend.
PRÄZISIERUNG DER REGISTRIERUNGSPFLICHT
Handlungsanweisung:
Beispiel:
Ergebnis:
Golfanlage und Golfclub Hof haben die konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei der Nutzung der Golfanlage zu gewährleisten.
Hierzu gehört auch die Gewährleistung einer Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID- 19-Falles. Diese ist durch eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes sicherzustellen.
Mitglieder sind verpflichtet, sich beim Betreten der Golfanlage zu registrieren.
Dies erfolgt durch das Ausfüllen eines Formblattes, welches dann in den Greenfee-Briefkasten geworfen wird.
Auszufüllen sind:
alle weiteren Daten liegen uns von den Mitgliedern vor. Die Registrierung einer Person pro Hausstand ist ausreichend.
Die Registrierung findet zwischen Clubhaus und Caddiehalle statt.
Es erfolgt an verschiedenen Stellen der Golfanlage ein Hinweis zur Registrierungpflicht.
Hinweis gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 über die Datenverarbeitung:
Eine Übermittelung dieser Informationen wird ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation wird so verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten werden nach Ablauf eines Monats vernichtet.