Der Golfclub Hof e.V. hat aufgrund der Covid19-Pandemie und des damit ausgesprochenen Versammlungsverbots die für März geplante 36. ordentliche Mitgliederversammlung 2021 auf Ende Mai 2021 verlegt.
Das Präsidium hat beschlossen, die zur Entscheidung stehenden Anträge im Rahmen eines Umlaufverfahrens zur Abstimmung zu
stellen.
Bitte beachten Sie, dass Beschlüsse im Rahmen dieses Umlaufverfahrens nur dann wirksam sind, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder des GCH Ihre Stimme abgeben.
Die Frist zur Abgabe Ihrer Stimmen endet mit Ablauf des 26. April 2021 (maßgebend ist der Eingang).